Dr. Ulrich Salzberger & Dr. Catrin Fischer

Impfungen

RSV Prophylaxe:   Wir führen eine Warteliste, da der Impfstoff noch nicht uneingeschränkt verfügbar ist! 

Die STIKO hat für Säuglinge in der ersten RSV Saison eine Immunisierung gegen das RS-Virus empfohlen. Bei Beyfortus (Nirsevimab) handelt es sich um einen monoklonalen Antikörper, der Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder < 24 Monaten vor schweren RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege schützt.

 



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Warum ist Impfen wichtig?

Viele Krankheiten, gegen die wir impfen, können zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Durch die Schutzimpfung erlangt der Körper eine Immunität gegenüber dieser Erkrankung, sodass man diese Krankheit gar nicht oder nur noch in einer ungefährlichen Form bekommen kann.

 Welche Nebenwirkungen gibt es beim Impfen?

Bei den heutigen modernen Impfstoffen sind Nebenwirkungen insgesamt recht selten. Impfungen müssen in der Regel gespritzt werden, die Injektion erfolgt bei kleinen Kindern in den Oberschenkel, bei größeren Kindern und Jugendlichen in den Oberarm. An der Impfstelle kann es lokal zu Rötung, Schwellung und damit verbunden auch manchmal zu Schmerzen und Bewegungseinschränkung der jeweiligen Extremität kommen.

Rötungen am Impftag oder Folgetag sind meist harmlos und resultieren von den im Impfstoff enthaltenen Trägersubstanzen. Sollte eine Rötung im Verlauf zunehmen oder länger anhalten und Beschwerden verursachen, bitten wir Sie uns ihr Kind wiedervorzustellen. Manchmal können an der Impfstelle monatelang kleine Knötchen bleiben, welche jedoch ungefährlich sind.

Gelegentlich kommt es in den ersten Tagen nach einer Impfung zu Fieber und Grippeähnlichen Symptomen wie Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit und Gliederschmerzen. Insgesamt unschöne, aber eigentlich harmlose Ereignisse. Bei Schmerzen und Fieber helfen die Gabe von Paracetamol oder Ibuprofen, manchmal reichen auch schon kühle Umschläge aus.

In sehr seltenen Fällen kann es auch zu schwerwiegenden Nebenwirkungen wie allergischen Reaktionen oder einem Impfabszess kommen. Manche Impfungen lösen die Erkrankung in abgeschwächter Form aus, die man eigentlich verhindern wollte (z.B. Impfmasern).

Insgesamt überwiegen aus unserer und auch aus Sicht der STIKO (Ständige Impfkommission) die Vorteile des Impfens. Die Wahrscheinlichkeit als Ungeimpfter zu Schaden zu kommen ist wesentlich höher als die Möglichkeit eines Impfschadens. Außerdem ist Impfen sozialmedizinisch von Bedeutung, durch meinen persönlichen Impfschutz schütze ich gefährdete Menschen, die beispielsweise zu jung für eine eigene Impfung sind (Babys), immunsupprimiert oder schwanger sind.

ACHTUNG: 

Ohne Impf-Pass gibt es keine Impfung, also unbedingt dran denken und zum Impftermin mitbringen

Masernschutzgesetz

Seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Menschen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Masernschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind. Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften tätig sind, sind ebenfalls verpflichtet einen Masernschutz nachzuweisen. Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, sowie für Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt eine Nachweisfrist bis 31. Juli 2021.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt generell allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und nicht bzw. in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden, eine einmalige Impfung gegen Masern.


FSME: Landkreis Fulda ist Risikogebiet

Das Robert Koch Institut (RKI) hat den Landkreis Fulda 2021 als Risikogebiet für FSME ausgewiesen. Somit sollten Schutzimpfungen gegen Früh-Sommer-Meningo-Encephalitis grundsätzlich im Landkreis Fulda erfolgen. 


Impfkalender gemäß STIKO Empfehlungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO), ein unabhängiges Gremium aus Experten empfiehlt welche Impfungen in welchem Alter sinnvoll sind. Diese offiziell empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen bezahlt.

Impfkalender 2024


Meningokokken-B:
Die STIKO hat seit Anfang 2024 die Meningokokken-B Schutzimpfung für alle Kinder im Alter von 2 Monaten  bis zum 5. Geburtstag empfohlen. Aktuell müssen Sie leider noch in Vorleistung treten, sprich den Impfstoff und die Impfleistung privat bezahlen, bekommen diese Kosten aber nach Einreichung von Ihrer Krankenkasse erstattet.




Weitere Informationen 

Hier können Sie weitere Informationen zum Thema Impfungen, Infektionserkrankungen ... finden

Impfempfehlungen Robert-Koch-Institut (RKI)



Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA)


Paul Ehrlich Institut (PEI)